_ zu planen und die Bauarbeiten in Angriff zu nehmen.8 Der Plan des Tiefbauamts der Stadt Thun, den die Vorinstanz mit der angefochtenen Verfügung als massgeblich erklärt hat, entspricht den Anforderungen für Baugesuchspläne, was im aktuellen Stadium genügt. Die Beschwerdegegnerin wird gestützt darauf die erforderlichen Ausführungspläne erstellen lassen. Die Ausführung der Arbeiten hat gemäss Vorgaben und Anweisungen des TBA der Stadt Thun zu erfolgen. Dieses wird dafür besorgt sein, dass der Strassenausbau gesetzes- und normenkonform erfolgt.