a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, die Bauplanung für die Fertigstellung der Detailerschliessungsstrasse auf dem Strassengrundstück Nr. B.________ mit angrenzendem Trottoir auf Parzelle Nr. S.________ sei noch nicht erledigt. Gefordert würden die Fertigstellung der Strasse und die Neuerstellung des nebenliegenden Trottoirs. Gemäss Dienstbarkeitsvertrag hätte die Beschwerdegegnerin dies bis spätestens 2015 erledigen sollen. Die Vorinstanz habe einen Plan dazu vorgelegt. Ein Ingenieurplan bezüglich Tragfähigkeit, ein Ausführungsplan oder bauliche Massnahmen betreffend Verkehrssicherheit seien nicht vorgesehen oder nicht vorhanden.