Das Dispositiv des angefochtenen Entscheids regelt ausschliesslich die Fertigstellung des ersten Abschnitts der J.________ und enthält keine Anordnungen in Bezug auf die Strasse oder den Wendehammer auf dem Grundstück der Beschwerdeführenden. Die Beschwerdeführenden werden von der angefochtenen Verfügung lediglich insoweit betroffen, als sie verpflichtet werden, auf ihrem Grundstück die Ausführung der Arbeiten für das Trottoir entlang der Strassenparzelle Nr. M.________ zu dulden. Dagegen haben sie allerdings nichts einzuwenden. Sie fordern viel mehr seit langem die Fertigstellung dieses Abschnitts samt Trottoir.