Im Sachverhalt der angefochtenen Verfügung werde die rechtskräftig erledigte Sache mit der nicht erledigten Sache vermischt. Rechtskräftig entschieden und vorschriftsgemäss ausgeführt sei das Strassenstück (Hausanschluss) auf Grundstück Nr. S.________, d.h. dasjenige Strassenstück, das ab Parzelle Nr. B.________ zum Grundstück Nr. U.________ führe und bis zur Grundstücksgrenze der Parzelle Nr. I.________ gehe. Dieses Strassenstück sei als Hausanschluss bewilligt und vorschriftsgemäss ausgeführt worden. Die durch den Bau einer Wohnliegenschaft entstandenen Bauschäden seien behoben worden und der Ersatz-Wendehammer sei vorschriftsgemäss erstellt worden.