_) sowie die Erstellung des zugehörigen Trottoirs auf dem Grundstück der Beschwerdeführenden (Thun Strättligen Gbbl. Nr. S.________). Soweit sich Anträge, Rügen und weitere Ausführungen der Beschwerdeführenden nicht direkt auf das Dispositiv der angefochtenen Verfügung beziehen, kann darauf nicht eingetreten werden.5 Dies betrifft insbesondere Fragen betreffend das Strassenstück der J.________ auf dem Grundstück der Beschwerdeführenden.