c) Die Beschwerde ist nur im Rahmen des Streitgegenstands zulässig. Dieser wird durch die Beschwerdeanträge festgelegt, die sich ihrerseits im Rahmen des Anfechtungsobjekts, d.h. des Dispositivs des angefochtenen Entscheids, bewegen müssen. Der Streitgegenstand kann von den Parteien im Lauf des Beschwerdeverfahrens grundsätzlich nicht erweitert werden.4 Die angefochtene Verfügung regelt die Fertigstellung der Strasse J.________ auf Parzelle der Beschwerdegegnerin (Thun Strättligen Gbbl. Nr. M.________) sowie die Erstellung des zugehörigen Trottoirs auf dem Grundstück der Beschwerdeführenden (Thun Strättligen Gbbl.