Anschliessend besprachen Vertreter des Bauinspektorats und des Tiefbauamts der Stadt Thun die Sache mit den Beschwerdeführenden vor Ort. Mit Schreiben vom 30. Oktober 2019 nahmen die Beschwerdeführenden erneut ausführlich Stellung. Sie hielten insbesondere fest, sie möchten den Strassen- und Trottoirbau in einem geordneten, sachlichen und rechtlich korrekten Verfahren begleiten. Mit baupolizeilicher Verfügung vom 12. November 2019 hielt das Bauinspektorat der Stadt Tun fest, die Strasse J.________ inkl. Trottoir sei noch nicht ordnungsgemäss fertiggestellt (Ziff.1). Die Beschwerdegegnerin habe die Strasse auf Parzelle M.__