Mit Schreiben vom 1. Oktober 2019 informierte das Bauinspektorat die Parteien über die Eingaben und teilte mit, eine Verfügung erscheine aktuell nicht angezeigt, da die geforderten Arbeiten an der Strasse in Kürze beginnen würden. Die Beschwerdeführenden teilten mit Eingabe vom 7. Oktober 2019 mit, sie seien mit diesem Vorgehen nicht einverstanden. Das Bauinspektorat holte daraufhin den Entscheid des Regierungsstatthalters von Thun zur Baubewilligungspflicht ein. Anschliessend besprachen Vertreter des Bauinspektorats und des Tiefbauamts der Stadt Thun die Sache mit den Beschwerdeführenden vor Ort.