Am 30. September 2019 teilte das Tiefbauamt der Stadt Thun dem Bauinspektorat mit, die bestehende Strassenerschliessung auf Parzelle Nr. M.________ werde nach den Herbstferien von der Beschwerdegegnerin saniert, angepasst und mit einem Trottoir ergänzt. Sobald die fragliche Strasse mängelfrei und entsprechend seinen Vorgaben fertiggestellt sei, werde sie übernommen. Mit Schreiben vom 1. Oktober 2019 informierte das Bauinspektorat die Parteien über die Eingaben und teilte mit, eine Verfügung erscheine aktuell nicht angezeigt, da die geforderten Arbeiten an der Strasse in Kürze beginnen würden.