Juli 2019 über die Eingaben und die aktuelle Erkenntnislage. Insbesondere wies es die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer an, sich an die geltenden Gesetze zu halten und dafür besorgt zu sein, dass auf den Zufahrten keine Gefährdung für Dritte besteht. Zudem gab es ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Von dieser Möglichkeit machten die Beschwerdeführenden Gebrauch. Am 30. September 2019 teilte das Tiefbauamt der Stadt Thun dem Bauinspektorat mit, die bestehende Strassenerschliessung auf Parzelle Nr. M.________ werde nach den Herbstferien von der Beschwerdegegnerin saniert, angepasst und mit einem Trottoir ergänzt.