3. Das Bauinspektorat der Stadt Thun nahm das baupolizeiliche Verfahren am 15. März 2019 wieder auf, stellte in Aussicht, dass es eine Frist zur Fertigstellung der Erschliessungsstrasse ansetzen werde und gab den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Beschwerdegegnerin teilte daraufhin mit, die Fertigstellung der Erschliessungsstrasse sei seit dem Frühjahr 2018 in Planung. Die Beschwerdeführenden nahmen ausführlich Stellung und wiesen insbesondere darauf hin, der Streitgegenstand beschränke sich auf die Strassenparzelle Thun Strättligen Gbbl. Nr. M.________ und das zu erstellende Trottoir.