Zudem habe die Beschwerdegegnerin Zusicherungen, die sie anlässlich der Einspracheverhandlung abgegeben habe, nicht erfüllt. Sie nutze die Strasse nach wie vor als Park- und Umschlagplatz, so dass der Verkehr trotz richterlichem Verbot auf das Grundstück der Beschwerdeführenden ausweichen müsse. Sie ersuchte um Mithilfe bei der Durchsetzung der getroffenen Vereinbarung. Das Bauinspektorat der Stadt Thun nahm die Eingabe als baupolizeiliche Anzeige entgegen. Mit Verfügung vom 25. Juni 2018 verzichtete es auf baupolizeiliche Massnahmen.