Das vorsorgliche Aufbieten von zwei privaten Sicherheitsleuten war unter diesen Umständen nicht gerechtfertigt. Es brauchte auch nicht private Sicherheitsleute, um die Demontage des Geländers auf der Südseite zu überwachen. Die Gemeinde hätte die Fertigstellung beispielsweise im Verlaufe des Tages überprüfen können. Zusammenfassend kann die Gemeinde den Beschwerdeführenden Fr. 1'755.00 für die Metallbauarbeiter, Fr. 810.00 für den Bauleiter sowie die entsprechende Mehrwertsteuer von Fr. 197.55 (7.7 % auf dem Betrag von Fr. 2'565.00), total Fr. 2'762.55 in Rechnung stellen. Die Beschwerde ist damit teilweise gutzuheissen. 3. Verfahrenskosten