Es ist für die Gemeinde zweifellos schwierig, eine Ersatzvornahme zu organisieren und Handwerker zu finden, die bereit sind, eine Ersatzvornahme vorzunehmen. Es ist daher zwar verständlich, dass Sicherheitsleute aufgeboten wurden, deren Einsatz kann im vorliegenden Fall jedoch nicht den Beschwerdeführerinnen weiterverrechnet werden: Es gab keinerlei Hinweise darauf und die Gemeinde macht auch nicht geltend, dass mit gewalttätigem Verhalten zu rechnen gewesen wäre. Zudem war zusätzlich die Kantonspolizei vor Ort. Das vorsorgliche Aufbieten von zwei privaten Sicherheitsleuten war unter diesen Umständen nicht gerechtfertigt.