Betroffenen umorientieren und neue Arbeit suchen mussten. Der für die drei Metallbauarbeiter und das Montagefahrzeug der Firma aus J.________ in Rechnung gestellte Einsatz von 07.00 bis 11.00 Uhr für Fr. 1'755.00 reduziert den offerierten Betrag von Fr. 2'600.00 erheblich11 und erscheint insgesamt als gerechtfertigt. Dass dem Bauleiter aus dem K.________ der ganze gemäss Offerte geschätzte Aufwand von 12 Stunden für Vorarbeiten, Einsatz vor Ort und die Abrechnung12 entschädigt werden soll, ist hingegen nicht nachvollziehbar, nachdem sein Einsatz vor Ort bereits um 08.30 Uhr beendet war und er sich damit nach einer kurzen Übergangszeit wieder anderen Arbeiten widmen konnte.