Der mit der Planung und Durchführung der Ersatzvornahme betraute Unternehmer, die von ihm beigezogenen Fachleute und die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes hätten sich die für die Durchführung der Ersatzvornahme vorgesehene Zeit reserviert und hätten sie freihalten müssen. Da die Gemeinde vorgängig nicht über die teilweise Entfernung der Geländer informiert worden sei, hätten alle aufgebotenen Personen 7 Vgl. Vorakten pag. 5-7 3/6 BVD 120/2019/96