Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland erteilte der Gemeinde auf deren Antrag eine Zutrittsermächtigung zur Durchführung der Ersatzvornahme.4 Die Ersatzvornahme fand am vorgesehenen Tag statt, wobei die Beschwerdeführerinnen bzw. Herr A.________ (Vater bzw. Ehemann der Beschwerdeführerinnen) einen Teil der Arbeiten bereits vorgenommen hatten.