Sie kündigte für den 16. August 2018 eine entsprechende Kontrolle an. Gemäss Schreiben der Gemeinde vom 18. Januar 2019 hat diese anlässlich der Kontrolle im August 2018 festgestellt, dass die Wiederherstellungsmassnahmen nicht ausgeführt worden seien. Sie kündigte die Ersatzvornahme für den 25. März 2019 an, stellte es den Beschwerdeführerinnen jedoch frei, die Arbeiten selber vorzunehmen und sie davon sofort in Kenntnis zu setzen. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland erteilte der Gemeinde auf deren Antrag eine Zutrittsermächtigung zur Durchführung der Ersatzvornahme.4