Das Verwaltungsgericht bestätige diesen Entscheid.2 Das Bundesgericht wies die gegen den verwaltungsgerichtlichen Entscheid erhobene Beschwerde mit Urteil vom 18. Mai 2018 ab, soweit es darauf eintrat.3 Mit Schreiben vom 26. Juli 2018 teilte die Gemeinde den Beschwerdeführerinnen mit, die zweimonatige Wiederherstellungsfrist für die Demontage der Geländer und des Sichtschutzes sowie die Sicherung der raumhohen Fenstertüren des Anbaus sei am 18. Juli 2018 abgelaufen. Sie kündigte für den 16. August 2018 eine entsprechende Kontrolle an.