Die Gemeinde schlägt in ihrer Vernehmlassung vor, dass nur die im Bereich der Sichtberme befindlichen Kübel zurückzuversetzen seien. Eine solche Anordnung ist zurzeit zu wenig konkret, da der Verlauf der Sichtbermen und der Standort der Pflanzenkübel unklar und insbesondere in keinem Plan eingezeichnet sind. Vorliegend gilt es abzuklären und auf einem Plan festzuhalten, wo die Sichtbermen bei einer Sichtweite von 50 m und einer Beobachtungsdistanz von 2.5 m durchlaufen. Soweit sich die Pflanzkübel innerhalb der Sichtbermen befinden, müssen diese soweit versetzt werden, dass sie diese Sichtbermen nicht mehr einschränken, was in einer allfälligen Wiederherstellungsverfügung klar umschrieben