c) Mit Wiederherstellungsverfügung vom 5. November 2019 forderte die Gemeinde Oberbipp die Beschwerdeführenden auf, bis zum 16. Dezember 2019 die Pflanzkübel auf der Mauer um 30 cm zurückzuversetzen. In ihrer Beschwerde rügen die Beschwerdeführenden unter anderem, obwohl während des Verfahrens nur von der Zurückversetzung einiger bestimmter Pflanzkübel die Rede gewesen sei, verfüge die Gemeinde nun die Zurückversetzung sämtlicher Pflanzkübel um 30 cm. Es müssten nur die verschoben werden, welche die erforderliche Sichtberme verunmöglichten, und zwar nur um so viel, dass die Knotensichtweite von 50 m ab einer Beobachtungsdistanz von 3 m gewährleistet sei. Die Gemeinde beantragt in ihrer