Als Fazit hält das Strasseninspektorat fest, es handle sich bei den Pflanzkübeln um eine "Neuanlage". Daher sei als Minimallösung eine Sichtweite von 50 m aus einer Beobachtungsdistanz von 2.5 m einzuhalten. Ein dafür allfällig erforderliches geringfügiges Verschieben von Pflanzkübeln sei verhältnismässig und zumutbar. Aus Sicht der Verkehrssicherheit werde die Einhaltung einer Beobachtungsdistanz von 3 m empfohlen.