56 Abs. 3 SV). Unübersichtlich sind insbesondere Kurven13, namentlich auch an Kreuzungen (Verkehrsknoten). Für die Bestimmung der erforderlichen Sichtweiten können die VSS-Norm 40 273a "Knoten; Sichtverhältnisse in Knoten in einer Ebene" und die Empfehlung "Sicht an Verzweigungen und Grundstückszufahrten" der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) herangezogen werden. Diese Normen legen die Abmessungen der Sichtfelder fest, die in Knoten vorhanden sein müssen, damit ein vortrittsbelastetes Fahrzeug in den Verkehr einbiegen kann. Das Sichtfeld ist von allen Hindernissen freizuhalten, die ein Motorfahrzeug oder ein leichtes Zweirad verdecken könnten.