b) Die Beschwerdeführenden bringen vor, gemäss Ziffer 13.1 i.V. mit Ziffer 11 der VSS Norm 40 273a sei ein STOP-Signal geboten, wenn die erforderliche Knotensichtweite von der Beobachtungsdistanz von 2.5 bzw. 3 m nicht vorhanden sei. Dies gelte, soweit die erforderliche Knotensichtweite bei 1.5 m erreicht werde. Vorliegend werde eine Knotensichtweite von 43.7 m erreicht bei einer Beobachtungsdistanz von 3 m, womit die Soll-Distanz nicht erfüllt werde. Bei einer Beobachtungsdistanz von 1.5 m bestehe demgegenüber eine maximale Knotensichtweite, d.h. 55 m übersteigend. Aufgrund des STOP-Signals sei von einer Beobachtungsdistanz von 1.5 m auszugehen.