4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde beantragt in ihrer Stellungnahme vom 17. Januar 2020 die Abweisung der Beschwerde, führt jedoch gleichzeitig aus, sie ändere die Wiederherstellungsverfügung ab und "räume der Bauherrschaft ein", dass nur die im Bereich der Sichtberme befindlichen Kübel zurückzuversetzen seien.