3. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 5. Dezember 2019 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung der angefochtenen Verfügung, eventualiter die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Rückweisung des Verfahrens an die Vorinstanz und subeventualiter die Verpflichtung der Gemeinde zur Übernahme der Kosten für die Rückversetzung der Pflanzkübel und der Verfahrenskosten der angefochtenen Verfügung. Sie rügen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. Zudem bringen sie insbesondere vor, aufgrund des vorhandenen STOP- Signals sei von einer Beobachtungsdistanz von 1.5 m auszugehen.