2. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 5. November 2019 forderte die Gemeinde Oberbipp die Beschwerdeführenden auf, bis zum 16. Dezember 2019 die Pflanzkübel auf der Mauer um 30 cm zurückzuversetzen. Gleichzeitig drohte die Gemeinde die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.