Ein Verkehrsberater der Kantonspolizei erachtete anlässlich einer Besichtigung vor Ort eine Versetzung der Pflanzkübel als notwendig. Die Beschwerdeführenden nahmen das zeitlich befristete Angebot der Gemeinde, diese auf ihre Kosten versetzten zu lassen, nicht an. Nachdem auch ein Mitarbeiter des Tiefbauamts des Kantons Bern (TBA), Oberingenieurkreis IV (OIK IV), Strasseninspektorat Oberaargau, die Situation vor Ort überprüft und die Sichtweite bemängelt hatte, stellte die Gemeinde den Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 24. September 2019 eine Wiederherstellungsverfügung in Aussicht und gewährte dazu das