Auf Anfrage der Beschwerdeführenden und nach einer Besichtigung vor Ort bestätigte die Gemeinde mit E-Mail vom 4. April 2019, dass es dafür keiner Baubewilligung bedarf. Nach dem Aufstellen der Pflanzkübel gingen bei der Gemeinde Beschwerden Dritter wegen ungenügender Sichtweite ein und die Gemeinde liess den Beschwerdeführenden mit E-Mail vom 17. Mai 2019 die bfu Richtlinien "Sicht an Verzweigungen und Grundstückszufahrten" zukommen. Ein Verkehrsberater der Kantonspolizei erachtete anlässlich einer Besichtigung vor Ort eine Versetzung der Pflanzkübel als notwendig.