1. Die Beschwerdeführenden sind Eigentümer der Liegenschaft Oberbipp Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Beschwerdeführenden beabsichtigten, auf der Mauer in der Kurve beim Abzweiger H.________gasse/I.________gasse Pflanzkübel aufzustellen und zu verschrauben. Auf Anfrage der Beschwerdeführenden und nach einer Besichtigung vor Ort bestätigte die Gemeinde mit E-Mail vom 4. April 2019, dass es dafür keiner Baubewilligung bedarf.