III. Entscheid 1. Soweit darauf eingetreten werden kann, wird die Beschwerde vom 25. November 2019 teilweise gutgeheissen, soweit sie den Aushub für das Untergeschoss unter Garage und Autoabstellplatz betrifft. Die Verfügung der Gemeinde Köniz vom 14. November 2019 wird insoweit aufgehoben und die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde zurückgewiesen. Soweit die Beschwerde vom 25. November 2019 die Zufahrtsstrasse betrifft, wird sie abgewiesen. Insoweit wird die Verfügung der Gemeinde Köniz vom 14. November 2019 bestätigt.