a) Die Beschwerdegegnerschaft hat eine rechtskräftige Bewilligung für den Bau einer Zufahrtsstrasse. Umstritten ist, ob diese in Übereinstimmung oder in Abweichung von der Baubewilligung erstellt wird. Gemäss den bewilligten Plänen soll die Zufahrtsstrasse auf dem Grundstück der Beschwerdegegnerschaft hangseitig mit 50 cm hohen Stellplatten begrenzt werden, die circa 20 cm über die fertige Fahrbahn hinausragen. Aus statischen Gründen wird der hangseitige Strassenabschluss nun teilweise mit Winkelplatten ausgeführt. Anlässlich der Baukontrolle vom 31. Oktober 2019 waren diese auf einer Höhe von rund 30 cm bis 98 cm sichtbar, wobei der Strassenaufbau noch nicht fertig gestellt war.