Ob das Bauvorhaben auch materiell rechtswidrig ist oder ob es den Bauvorschriften entspricht und somit bewilligt werden könnte, ist erst im folgenden Baubewilligungsverfahren zu prüfen. Für den Erlass einer Baueinstellungsverfügung ist die materielle Rechtswidrigkeit jedoch nicht Voraussetzung. Die Baueinstellung muss allerdings verhältnismässig sein.18 Zu prüfen ist im Folgenden, ob ein formell rechtswidriger Zustand vorliegt, d.h. ob die Bauarbeiten auf dem Grundstück der Beschwerdegegnerschaft durch die rechtsgültige Baubewilligung abgedeckt sind oder davon abweichen. 4. Zufahrtsstrasse