c) Die Baupolizeibehörde hat die sofortige Einstellung laufender Bauarbeiten insbesondere dann anzuordnen, wenn für das Bauvorhaben erforderliche Bewilligungen fehlen oder Bewilligungen überschritten werden. Als Überschreitung gilt jede Abweichung vom bewilligten Bauprojekt, die ihrerseits bewilligungsbedürftig wäre.17 Sind diese Voraussetzungen erfüllt, liegt eine formelle Rechtswidrigkeit vor, die für den Erlass der Baueinstellungsverfügung genügt. Ob das Bauvorhaben auch materiell rechtswidrig ist oder ob es den Bauvorschriften entspricht und somit bewilligt werden könnte, ist erst im folgenden Baubewilligungsverfahren zu prüfen.