Die zuständige Baupolizeibehörde leitet das Verfahren von Amtes wegen ein, sobald sie Kenntnis von wesentlichen baurechtswidrigen Tatbeständen erhält. Sie hat einer entsprechenden Anzeige nachzugehen und mindestens zu prüfen, ob ein unrechtmässiger Zustand besteht.15 Bei der Baueinstellungsverfügung handelt es sich in der Regel um eine vorsorgliche Massnahme, zu deren Erlass genügt, dass aufgrund einer summarischen Prüfung die Rechtswidrigkeit der Bautätigkeit als wahrscheinlich erscheint. Ein schlüssiger Beweis ist erst im nachfolgenden Wiederherstellungsverfahren erforderlich.16