hin, dass sie sich mit beiden baupolizeilichen Anzeigen auseinandergesetzt habe. In ihrer Beschwerdeantwort vom 20. Dezember 2019 beantragt die Beschwerdegegnerschaft die Abweisung der Beschwerde. Eventuell sei auf die Wiederherstellung zu verzichten und ihr Gelegenheit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs zu geben. Sie weist insbesondere darauf hin, im Abschnitt hinter der Garage habe aus statischen Gründen eine solidere Bauweise (Winkelplatten statt Stellplatten) gewählt werden müssen. Für die Garage und den Abstellplatz liege eine rechtskräftige Baubewilligung vor. Die Bauarbeiten würden nicht von der Bewilligung abweichen und die Aussenmasse seien unverändert.