Für die neu 90 cm aus dem Boden herausragenden Winkelplatten brauche es ein neues, ordentliches Baubewilligungsverfahren, da es um wesentliche öffentliche Interessen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes gehe. Mit dem grossen Aushub seien Bauarbeiten für das noch nicht bewilligte Untergeschoss unter dem Garagengebäude und dem Autoabstellplatz begonnen worden. 4. Das Rechtsamt der BVD, das die Beschwerdeverfahren leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In ihrer Vernehmlassung vom 12. Dezember 2019 beantragt die Vorinstanz die Abweisung der Beschwerde. Sie weist insbesondere darauf