3. Gegen diese Verfügung hat die Beschwerdeführerin am 25. November 2019 Beschwerde erhoben. Sie beantragt die Aufhebung der Verfügung vom 14. November 2019, die sofortige Einstellung der Bauarbeiten und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Zur Begründung macht sie insbesondere geltend, sie habe zwei Anzeigen eingereicht, die verschiedene Gegenstände betreffen würden. Die zweite Anzeige sei von der Vorinstanz nicht behandelt worden. Für die neu 90 cm aus dem Boden herausragenden Winkelplatten brauche es ein neues, ordentliches Baubewilligungsverfahren, da es um wesentliche öffentliche Interessen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes gehe.