2. Mit Eingabe vom 28. Oktober 2019 reichte die Beschwerdeführerin bei der Gemeinde eine baupolizeiliche Anzeige ein. Sie machte geltend, das Bauvorhaben werde nicht nach den bewilligten Bauplänen ausgeführt. Bei der Zufahrtsstrasse am Hang sei eine 50 cm hohe Stellplatte, die 20 cm aus dem Boden rage, bewilligt. Eingebaut worden seien Winkelplatten mit einer Höhe von 100 cm, die 90 cm aus dem fertigen Trassee herausragen würden. Im Bereich des Garagengebäudes und des Autoabstellplatzes sei ein Aushub von ungefähr 10.0 m Länge, 7.0 m Breite und 2.7 m Tiefe ausgebaggert worden.