Mit Gesamtentscheid vom 19. Oktober 2017 erteilte die Gemeinde Köniz die Baubewilligung. Am 20. November 2017 reichte die Beschwerdeführerin dagegen Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) ein. Diese wies das Rechtsmittel mit Entscheid vom 28. Februar 2018 ab, soweit sie darauf eintrat.1 Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 3. April 2018 Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Mit Urteil vom 20. 1 BDE 110/2017/149