Solange das Bundesgericht noch keinen Entscheid gefällt hat und die Abklärungen ergeben, dass die Baubewilligung vom 21. August 2012 erloschen ist, wäre ein Baustopp zu verfügen und die Wiederherstellung zu prüfen. Bei der Prüfung der Verhältnismässigkeit eines Rückbaus wäre zu berücksichtigen, dass das bisher Erstellte zumindest teilweise für das zweite Projekt verwendet werden könnte.