Falls das Bundesgericht die Baubewilligung für das zweite Projekt bestätigt und die Beschwerdegegnerin auf die Ausführung des ersten Projekts gemäss der alten Baubewilligung verzichtet, würde das rechtlich geschützte Interesse an der Weiterführung des vorliegenden Verfahrens entfallen. In diesem Fall wäre einzig noch über allfällige Kosten zu entscheiden. Solange das Bundesgericht noch keinen Entscheid gefällt hat und die Abklärungen ergeben, dass die Baubewilligung vom 21. August 2012 erloschen ist, wäre ein Baustopp zu verfügen und die Wiederherstellung zu prüfen.