Die Beschwerdeführenden machen geltend, vorliegend würden die Unterbrechungen insgesamt mehr als ein Jahr betragen. In der ersten Woche August 2018 habe die Beschwerdegegnerin die Arbeiten bis am 1. Mai 2019 ruhen lassen (1. Unterbrechung). Am 1. Mai 2019 bis am 14. Mai 2019 sei erneut gearbeitet worden für zwei Wochen. Vom 14. Mai 2019 bis Mitte September 2019 sei der Bau wieder unbegründet eingestellt worden. Danach sei wieder sporadisch gearbeitet worden.