c) Mit verfahrensleitender Verfügung vom 5. Februar 2019 teilte die Gemeinde den Verfahrensbeteiligten mit, dass beim umstrittenen Bauvorhaben der Beschwerdegegnerin am 27. Juli 2018 die Schnurgerüstabnahme stattgefunden habe. Die entsprechenden Unterlagen seien auf der Gemeindekanzlei einsehbar (Ziffer 2). Die Gemeinde gewährte den Parteien zudem (erstmals) die Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen (Ziffer 3).