6. Die Gemeinde Gsteig hob die Sistierung des Baupolizeiverfahrens mit Verfügung vom 20. August 2019 auf und setzte Frist für Schlussbemerkungen an. Nach Eingang der Schlussbemerkungen verfügt die Gemeinde Gsteig mit Entscheid vom 21. Oktober 2019: 5.1 Der Baupolizeianzeige wird keine Folge gegeben und die Anträge der Anzeigenden werden abgewiesen. 5.2 Es wird festgestellt, dass die Baubewilligung des Regierungsstatthalteramtes Obersimmental-Saanenland vom 21. August 2012 gemäss BGer 1C_114/2015 vom 10. Juli 2015 im Moment dieses Entscheids noch gültig ist. 5.3 Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.