Dieses Ablehnungsbegehren leitete die Gemeinde Gsteig mit Verfügung vom 13. März 2019 der BVE zur Behandlung weiter. Mit gleicher Verfügung sistierte sie das hängige baupolizeiliche Verfahren bis zum Entscheid über das Ablehnungsbegehren. Mit Entscheid vom 14. Mai 2019 lehnte die BVE das Ablehnungsbegehren ab, soweit es darauf eintrat.7 Dieser Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen.