Dieser Aufforderung kamen die Beschwerdeführenden mit Eingaben vom 14. und 15. Januar 2019 nach. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 5. Februar 2019 wies die Gemeinde Gsteig darauf hin, dass beim umstrittenen Bauvorhaben bbew 25/2012 am 27. Juli 2018 die Schnurgerüstabnahme stattgefunden hat und bot den Parteien Gelegenheit für Schlussbemerkungen bis 11. März 2019. Mit Eingabe vom 25. Februar 2019 reichten die Beschwerdeführenden bei der Gemeinde Gsteig ein Ablehnungsbegehren gegen den gesamten Gemeinderat ein. Dieses Ablehnungsbegehren leitete die Gemeinde Gsteig mit Verfügung vom 13. März 2019 der BVE zur Behandlung weiter.