5. Mit Verfügung 4. Dezember 2018 eröffnete die Gemeinde Gsteig – parallel zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren – ein Baupolizeiverfahren. Mit gleicher Verfügung erhielt die Beschwerdegegnerin Gelegenheit, bis 14. Januar 2019 eine Stellungnahme zur Baupolizeianzeige einzureichen. Zudem forderte die Gemeinde die Beschwerdeführenden auf, innert derselben Frist die Anwaltsvollmachten vorzulegen. Dieser Aufforderung kamen die Beschwerdeführenden mit Eingaben vom 14. und 15. Januar 2019 nach.