4. Mit Eingabe vom 5. Dezember 2018 beantragten die Beschwerdeführenden beim Verwaltungsgericht die Sistierung des hängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (Verfahrensnummer 100.2018.211) bis zur Erledigung der baupolizeilichen Anzeige. Das Verwaltungsgericht räumte der Beschwerdegegnerin und der Gemeinde die Möglichkeit ein, sich zum Sistierungsantrag der Beschwerdeführenden zu äussern. In der Stellungnahme vom 14. Dezember 2018 an das Verwaltungsgericht lehnte die Gemeinde namens des Gemeinderats den Sistierungsantrag der Beschwerdeführenden ab.