2. Am 4./18. November 2014 stellte die Beschwerdegegnerin ein neues Baugesuch betreffend dieselbe Parzelle (Gsteig Gbbl. Nr. L.________). Das zweite Projekt umfasst den Neubau eines Wohn- und Gewerbehauses mit einem Unterhalts- und Verkaufsbetrieb für Motorfahrzeuge im Erdgeschoss, drei Erstwohnungen sowie einer Einstellhalle. Mit Gesamtentscheid vom 25. Juli 2016 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Obersimmental- Saanen das Bauvorhaben mit der Auflage, die Wohnungen als Erstwohnungen zu nutzen. Dagegen erhoben die Gesuchstellenden erfolglos Beschwerde bei der BVE und dem Verwaltungsgericht.4